bAV – neue Lösungen und Möglichkeiten der Ansprache

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Bild: AaronAmat/iStock

Die betriebliche Altersvorsorge ist aktuell ein wichtiges Instrument bei der Mitarbeiterfindung und -bindung. Um sich positiv von anderen Arbeitgebern abzuheben, genügt es jedoch nicht, den Arbeitgeberzuschuss von den verpflichtenden 15 auf 30, 40 oder 50 % anzuheben. Vielmehr sollten Arbeitgeber einen echten Zusatznutzen bieten.

Gerade in den Jahren nach Corona ist die Sensibilität beim Thema Arbeitskraftsicherung spürbar gestiegen. Zurich hat dafür die kollektiven Annahmerichtlinien kundenorientiert überarbeitet und bietet neue Lösungen für den vereinfachten Zugang zur betrieblichen BU-Absicherung.

Zurich macht es Ihnen und Ihren Geschäftskunden einfach
  • Im Kollektivgeschäft bietet Zurich unterschiedliche Möglichkeiten einer vereinfachten Gesundheitsprüfung an. Damit kann die Belegschaft einfach und umfassend gegen die finanziellen Folgen des Arbeitskraftverlusts abgesichert werden.
  • Bereits ab einer Arbeitgeber-Beteiligung von 50 % gelten die Annahmerichtlinien der Arbeitgeber-Finanzierung.
  • Bis zu 2500 Euro monatliche BU/EU-Rente sind mit vereinfachter Dienstobliegenheitserklärung möglich, bzw. 1500 Euro bei Arbeitnehmerfinanzierung.
  • Der individuelle Einschluss der Beitragsbefreiung bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit ist jetzt ohne Gesundheitsprüfung ab fünf Personen möglich – bisher nur obligatorisch.
  • u.v.m.

Mehr zum Thema bAV finden Sie im Maklerportal und in einem 45-minütigen Webinar der Zurich.

Termin: Dienstag, 16. April 2024, 11:30 Uhr

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