Der Bundesrat hat die neuen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026 final beschlossen – und damit ergeben sich direkt relevante Auswirkungen für Ihre Beratung zur bAV. Hier finden Sie das Wichtigste in Kürze.

Die maßgeblichen Rechengrößen für 2026 wurden am 21.11.2025 offiziell bestätigt. Damit erhöhen sich die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderrahmen für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Für Sie bedeutet das: mehr Spielraum in der Entgeltumwandlung und zusätzliche Argumente für die Beratung im Jahresend- und Jahresstartgeschäft.

Die wichtigsten Rechengrößen 2026