Zu Lebzeiten um die Erbschaftsteuer kümmern

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Bild: Inside Creative House/iStock

Die Erbschaftsteuer kann nicht selten einen großen Teil des Vermögens aufzehren. Ersparen Sie Ihrer Kundschaft dieses Thema durch eine rechtzeitige und effektive Planung. Blickt man auf die demografische Entwicklung, so wird schnell klar, dass die Generation der Erben weiter zunehmen wird. Noch nie gab es so viele vermögende Seniorinnen und Senioren, die ihr Vermögen an die nächste Generation übertragen werden. Dabei gibt es einiges zu beachten und der Beratungsbedarf ist hoch.

Neben einer rechtlichen- und steuerrechtlichen Betrachtung ist auch die Finanzberatung gefragt, denn übertragene Gelder wollen angelegt werden. Sie ist der Schlüssel zu einer cleveren Vermögensübertragung, indem auf Produktlösungen verschiedener Anbieter wie etwa Versicherungen zurückgegriffen wird, die eine erbschaftsteuerliche Optimierung ermöglichen. Dadurch kann Ihre Kundschaft bereits zu Lebzeiten das Vermögen anlegen, vermehren und die Übertragung ordnen. Ein Beispiel für eine steueroptimierte Vermögensübertragung ist das Vererben einer Rentenleistung.

Vererben einer Rentenleistung

Die Erbschaftsteuer greift schneller als man denkt, insbesondere wenn der Verwandtschaftsgrad nicht allzu hoch ist und mehrere Vermögenswerte, wie etwa Immobilien vorhanden sind. Mit Hilfe einer fondsgebundenen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Steuerlast zukünftiger Erben einzudämmen. Der Erblasser investiert sein liquides Vermögen von Konten und Depots als Einmalbeitrag in die Versicherungslösung und hat somit die Chance auf einen Vermögenszuwachs zu Lebzeiten. Bei Vertragsabschluss verfügt er über das Bezugsrecht, dass das Kapital nicht als einmalige Summe, sondern als lebenslange Rente an die Wunschperson vererbt wird.

Dies hat den großen Vorteil, dass der steuerlich relevante Betrag deutlich sinkt, da hier die Rente multipliziert mit einem Vervielfältiger angesetzt wird. Ein weiterer Vorteil: Da ein Erbe die Steuerschuld des Erblassers erbt, müsste der Erbe auch die nicht realisierten Erträge versteuern. Diese zusätzliche Steuerlast entfällt jedoch mit einer Versicherungslösung, da eine Todesfallleistung frei von Abgeltungsteuer ist. Besonders bei größeren Summen und vermögenden Kunden ist dieses Konzept interessant.

Steuerfreie Fondspolice

Eine weitere Möglichkeit der Geldanlage, die ebenfalls in die Kategorie Erben & Schenken fällt, ist die „steuerfreie Fondspolice“. Denn die eben genannte abgeltungssteuerfreie Todesfallleistung lässt sich auch für Sparer, Kapitalanleger und Erben auch ohne Rentenzahlung nutzen. Hierbei bespart der Vertragspartner selbst mit einem laufenden oder einmaligen Beitrag seine fondsgebundene Rentenversicherung.

Das Besondere: Die versicherte Person ist nicht der noch junge Vertragspartner, sondern der ältere Erblasser oder eine andere ältere Person. Solange die versicherte Person lebt, ist das Kapital renditeorientiert angelegt. Sollte der Vertragspartner Geld benötigen, kann er jederzeit (steuerpflichtig) Entnahmen tätigen. Kommt es zum Versicherungsfall, das heißt, die versicherte Person verstirbt, erhält der Vertragspartner das Guthaben ausbezahlt. Auf die Erträge ist keine Abgeltungsteuer zu zahlen. Natürlich ist das Konzept auch anwendbar, wenn ein Erblasser beispielsweise seinem Kind einen Einmalbetrag schenkt und in die besagte Versicherung investiert. Hierbei empfiehlt es sich, die Freibeträge zu beachten.

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Termin: Freitag, 12. April 2024, 11:30 Uhr

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